Diskussion:Bestechung

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Version vom 23. Juli 2011, 07:16 Uhr von Reginald (Diskussion | Beiträge) (@DragonAlpha: Super - Danke - Weiter so :-)...weiteres in der Diskussion)
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Reginald 23.7.2011: @DrakonAlpha: mit "bitte gerne gleich ändern" habe ich eigentlich mehr/nur ans Komm.netzwerk gedacht, und ans Wiki allgemein ...zum kann/muß: das wußte ich auch nicht :-)....ich schreibe immer ins Wiki, was ich zu 98% einigermaßen sicher weiß, Restrisiko bleibt, aber andere lesen da ja auch mal drüber und melden sich dann schon, wenn's nicht paßt....habe auch über Deine Änderungen drübergelesen - paßt - Super - Danke - Weiter so :-) PS: niemand ist gezwungen, nach einer erfolgreichen Bestechung den Minor auf seine Seite zu ziehen (möglichst Mitgliedschaft), aber alles andere macht eigentlich wenig bis keinen Sinn :-)


DrakonAlpha 22.07.2011: Ich habe den Abschnitt abgeändert, sodass er dem Sinn entspricht, der meines Erachtens beabsichtig war.


Würde ich gerne. Das Problem ist nur, dass ich selbst nicht weiß, was mit dem fraglichen Satz gemeint ist. :D


Reginald 20.7.2011: ja - bitte gerne gleich ändern


Im letzten Satz: "Nach erfolgreicher Bestechung kann bzw. muß ein Angebot, meist Mitgliedschaft gemacht werden." steht "kann bzw. muß". Es sollte m. E. erläutert werden, was mit kann/muss gemeint ist. Darüberhinaus würde ich Bezug zum Gebäude "Kommunikationsnetzwerk" nehmen und für diesen Begriff dann auch einen neuen Artikel anlegen.