Diskussion:Bestechung
Version vom 22. Juli 2011, 18:12 Uhr von DrakonAlpha (Diskussion | Beiträge)
DrakonAlpha 22.07.2011: Ich habe den Abschnitt abgeändert, sodass er dem Sinn entspricht, der meines Erachtens beabsichtig war.
Würde ich gerne. Das Problem ist nur, dass ich selbst nicht weiß, was mit dem fraglichen Satz gemeint ist. :D
Reginald 20.7.2011: ja - bitte gerne gleich ändern
Im letzten Satz: "Nach erfolgreicher Bestechung kann bzw. muß ein Angebot, meist Mitgliedschaft gemacht werden." steht "kann bzw. muß". Es sollte m. E. erläutert werden, was mit kann/muss gemeint ist. Darüberhinaus würde ich Bezug zum Gebäude "Kommunikationsnetzwerk" nehmen und für diesen Begriff dann auch einen neuen Artikel anlegen.